Vollsperrung in Ortsteil Munningen
Aufgrund der Kanalsanierungsarbeiten in Munningen werden Teile der Hauptstraße und die Schwörsheimer Straße voraussichtlich während der Osterferien (03. – 14.04.2023) vollständig gesperrt.
Die Gemeinde bittet die Verkehrsteilnehmer die Baustelle weiträumig zu umfahren. Weiterhin bitten wir die Nutzung des Feldwegs auf der östlichen Seite von Munningen entlang der Wörnitz möglichst zu vermeiden. Bei Änderungen des Zeitraumes werden wir über den Schaukasten der Gemeinde informieren.
Bau Wasserleitung Nachthaube
Ab dem 29.03.2023 werden einige Wasserleitungen der Bayerischen Rieswasserversorgung in Munningen ausgewechselt. Beginnend in der Nachthaube und danach weiter nördlich in den Nebenstraßen. Es wurde mit den BRW-Mitarbeitern vereinbart, dass sie ebenfalls über das Jubiläumsfest der Freiwilligen Feuerwehr nicht in anderen Bereichen des Ortes mit den Bauarbeiten beginnen.
Kanalsanierung Munningen
Als in der Hauptstraße in Munningen die ersten Fräsarbeiten ausgeführt wurden, hat die ausführende Firma festgestellt, dass teerhaltiges Material beim Bau dieser ehemaligen Staatsstraße verwendet wurde. Aufgrund von Berichten aus anderen Kommunen hat der Bürgermeister bei der Angebotserstellung der Kanalsanierung einen Teilbetrag für die Entsorgung vorgesehen. Die ersten Untersuchungen des Fräsgutes ergaben teilweise einen erschreckend hohen Anteil an Teermaterial.
Damit die weiteren Planungen und Arbeiten fachgemäß ausgeführt werden, wurde die gesamte Hauptstraße incl. Gehweg beprobt. Zudem wurden auch in der Raiffeisenstraße Proben entnommen, da nicht sicher ist, dass diese ehemalige Kreisstraße die gleiche Problematik aufweist. Die Ergebnisse der Proben stehen noch aus.
In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Pfost und der Fa. Bortolazzi werden aktuell diverse Szenarien und den damit zusammenhängenden Kosten erarbeitet, damit bei einer geplanten Straßensanierung nicht noch höhere Entsorgungskosten entstehen.
Anliegergespräche
Im Vorfeld der Sanierungsarbeiten werden alle am Verlauf der defekten Kanäle liegenden Anlieger besucht. Diese Gespräche dienen dazu, die vorhandenen Hausanschlüsse zu ermitteln und die geplanten Arbeiten zu erläutern. Jedes Grundstück und jeder Kanalanschluss ist individuell und muss einzeln aufgenommen und besprochen werden. Zu diesen Gesprächen werden die Anlieger persönlich mittels Einladung informiert. Sie erfolgen immer am Mittwoch ab 9.00 Uhr beginnend. Da mehrere Grundstücksbesitzer aufgefordert werden, kann dieser Zeitraum auch mal 1–2 Stunden dauern. Falls ein Grundstücksbesitzer am Ladungstag keine Zeit hat oder durch seine Arbeit einen fixen Termin in diesem Zeitraum benötigt, bitten wir um eine kurze telefonische Mitteilung unter der Telefonnummer der Gemeindekanzlei 09082 4215.
Aufgrund der Erfahrungen in Schwörsheim sind folgende Schwerpunkte bekannt:
Fehlende Kontrollschächte
Entsprechend unserer Entwässerungssatzung muss jedes bebaute Grundstück mit Kontrollschächten – Schmutz- wie Regenwasser – versehen werden. Insbesondere fehlen bei einigen Anwesen die Kontrollschächte für Regenwasser. Es ist unerlässlich, dass dieser Fehler im Rahmen der Kanalerneuerung abgestellt wird. Alle Grundstücke an der sanierten Strecke müssen nach Abschluss einen vorhalten.
Alle Kontrollschächte sind nicht auf öffentlichem Grund, sondern im eigenen Anwesen zu errichten. Allein dort, wo diese schon auf öffentlichem Grund sind, können diese verbleiben, wenn sie technisch unproblematisch sind.
Der Einbau eines Kontrollschachtes – Schmutz- wie Regenwasser – kann durch die Fa. Bortolazzi erfolgen. Die Kosten für diese Arbeiten und Material liegen bei ca. 3.000 € brutto, abhängig von Tiefe und den notwendigen Tätigkeiten.
Sofern fehlende Kontrollschächte in Eigenregie erstellt werden, sollte ein problemloser Anschluss an den Hauptkanal durch die Fa. Bortolazzi möglich sein. Anfallende Nacharbeiten werden separat in Rechnung gestellt.
Mehrere Kanalanschlüsse
Jedes Grundstück muss nach unserer geltenden Satzung mit jeweils einem Kanalanschluss – Schmutz- und Regenwasser – angeschlossen werden. Sollte aufgrund der Lage, Größe und Zuschnitt des Grundstücks ein weiterer Anschluss/weitere Anschlüsse nötig sein, müssen nicht nur die Kosten für den Kontrollschacht, sondern auch die Kosten für die Rohrleitungen im Gemeindegrund bis zum Hauptkanal durch den Grundstücksbesitzer übernommen werden. Direktanschlüsse an den Hauptkanal werden zurückgebaut.
Kostenaufteilung
Die Kostengrenze für den Erstanschluss eines Grundstücks ist immer die Grundstücksgrenze!
Bei jedem weiteren Anschluss eines Kontrollschachtes an den Hauptkanal ist die Kostengrenze immer der Hauptkanal –höhere Ausgaben!
Beweissicherungsmaßnahmen
Da die Arbeiten mit teils schweren Baufahrzeugen erfolgen, kann es durchaus möglich sein, dass mal etwas passiert. Damit dies im Nachhinein auch ermittelbar ist, werden von allen an der Strecke liegenden Grundstücken Bilder durch die Fa. Veit angefertigt. Die Zeitpunkte wann diese Beweissicherungsmaßnahmen erfolgen, werden allen persönlich bekannt gegeben.