Kommunale Arbeitsgemeinschaft ILE-Region Fränkisches Seenland-Hahnenkamm (KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm)

Auhausen


Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Die KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm beabsichtigt für das Jahr 2022 beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken unter dem Vorbehalt der Bewilligung und unter Berücksichtigung der nachstehenden Rahmenbedingungen ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Die KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm ruft unter diesen Bedingungen daher zur Einreichung von Förderanfragen (Projektanträge) für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets 2022 auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) sowie

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben netto 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen, um als „Kleinprojekt“ eingestuft zu werden. Über diesen Aufruf kann pro definiertem Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Und alle Antragstellenden können nur einen Antrag im Rahmen dieses Aufrufs einreichen.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen De-minimis-Beihilfe Gewerbe zu beachten. Projekte in ausgewiesenen Gebieten der Städtebauförderung sind ausgeschlossen.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  1. a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  2. b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass auch der Durchführungsnachweis bis spätestens 30.09.2022 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  1. a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  2. b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu max. 80 % bezuschusst, höchstens jedoch mit 10.000 EUR. In einem nach der Fördermittelzusage zu erstellenden privatrechtlichen Vertrag wird diese maximale Zuwendung festgelegt. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinie Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch die hierfür eingesetzte „Projekt AG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm“.

Kriterien zur Projektauswahl:

Kriterium

Bewertungsinhalt

Punkte

1

Regionale Wertschöpfung

4

2

Nachhaltigkeit

4

3

Innovationsgehalt

4

4

Bürgerschaftliches Engagement

4

5

Regionale Identität

4

6

Klimaschutz

4

7

Interkommunaler Ansatz

4

8

Integrativer Ansatz (Barrierefrei / Inklusion)

4

9

Öffentlicher Nutzen

8

 

Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der VG Gunzenhausen als Verantwortliche Stelle und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:             Abgabe der Förderanfragen (Anträge auf Förderung) mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens am 15. Februar 2022 an
Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (Verantwortliche Stelle),
Frankenmuther Straße 2 d, 91710 Gunzenhausen.

Spätester Termin der Abrechnung mit der VG Gunzenhausen : 30.09.2022

Das Merkblatt mit allen ergänzenden Hinweisen und Dokumenten steht im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) zur Verfügung. Das Antragsformular ist aber auch über die Kommunen erhältlich.

Beauftragter der Verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses und zuständig für Rückfragen ist Dieter Popp (vorzugsweise über dieter.popp@futour.com oder auch Telefon 09837-975708).

Gunzenhausen, den 26.10.2021:
gez. Karl-Heinz Fitz 1.Bgm Gunzenhausen und Vorsitzender der KAG ILE Fränkisches Seenland-Hahnenkamm
gez. Helmut König, 1.Bgm. Theilenhofen und Vorsitzender der VG Gunzenhausen

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