Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§50 Abs. 1 WHG) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis.
Die Gemeinde Munningen ist Mitglied des Zweckverbands Bayerische Rieswasserversorgung, der über Satzungen den Umgriff seines Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren regelt. Im Gebiet des Zweckverbands besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.
Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), so wenden Sie sich bitte an Herrn Einsele von der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay., bei Fragen zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, wenden Sie sich bitte zunächst an die Bayerische Rieswasserversorgung.